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Am 23. März hat die Landesregierung neue Regelungen für Hessen erlassen. Grundsätzlich bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, die landesweit gilt. Die in den Kommunen örtlich zuständigen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) können auf der Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes ab einer Inzidenz von mehr als 200 von der Landesverordnung abweichende Bestimmungen erlassen. Diese können möglicherweise auch den Sport betreffen.
Genauere Informationen auf der Webseite des Landessportbund Hessen
veröffentlicht am 25.03.2021
Corona - Neue Regelungen der Landesregierung
Keine weitere Lockerungen, Stand vom 8. März bleibt - vorerst -

Am 23. März hat die Landesregierung neue Regelungen für Hessen erlassen. Grundsätzlich bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, die landesweit gilt. Die in den Kommunen örtlich zuständigen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) können auf der Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes ab einer Inzidenz von mehr als 200 von der Landesverordnung abweichende Bestimmungen erlassen. Diese können möglicherweise auch den Sport betreffen.
Genauere Informationen auf der Webseite des Landessportbund Hessen