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Ab dem 5.12.2021 gelten in Hessen neue Corona Bestimmungen.
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
Die Regelungen führen jedoch zu einer stärkeren Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen und wirkt sich auf die jeweiligen Gruppengrößen aus.
Detaillierte Informationen stehen auf der Homepage des Landessportbund Hessen zur Verfügung.
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
Zusätzliche Informationen:
Lesefassung Corona-Schutzverordnung (PDF)
Kommentierte Fassung der Corona-Schutzverordnung
Corona Regeln im Überblick/Aushang (PDF)
Homepage des Rheingau-Taunus-Kreis
Text: Michael Hoyer
veröffentlicht am 03.12.2021
Neue Corona Bestimmungen
gültig ab 5. Dezember 2021

Ab dem 5.12.2021 gelten in Hessen neue Corona Bestimmungen.
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.
Die Regelungen führen jedoch zu einer stärkeren Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen und wirkt sich auf die jeweiligen Gruppengrößen aus.
Detaillierte Informationen stehen auf der Homepage des Landessportbund Hessen zur Verfügung.
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
Zusätzliche Informationen:
Lesefassung Corona-Schutzverordnung (PDF)
Kommentierte Fassung der Corona-Schutzverordnung
Corona Regeln im Überblick/Aushang (PDF)
Homepage des Rheingau-Taunus-Kreis
Text: Michael Hoyer