Energiepreis-Abwehrschirme, Corona Aktuell
Informationen des Landessportbund

25.11.2022 Der Hauptgeschäftsführer des Landessportbund Hessen äußert sich zum Sachstand Energiepreis-Abwehrschirm und Corona:
Energiepreisentwicklung und Abwehrschirme
Auch aufgrund einiger Nachfragen darf ich den Sachstand zusammenfassen – eine grundsätzlich positive politische Entwicklung ist erkennbar, jedoch ist die Bewertung der konkreten Ausgestaltung der Preisbremsen derzeit noch nicht möglich:
Der Landessportbund Hessen setzt sich seit dem Sommer gemeinsam mit dem DOSB auf Bundes- und Landesebene für Finanzhilfen für Vereine im Hinblick auf die Energiekostenentwicklungen ein. In den Bundesländern, damit auch in Hessen, und auf Bundesebene gab es seitens der Politik bis Ende Oktober wenig bewertungsfähige Reaktionen oder gar Zusagen.
Nun ist wohl auch dank der vielfältigen Interventionen der Sportverbände in Richtung der Finanzhilfen in den letzten Wochen Bewegung entstanden: Während auf Bundesebene in den Bundeskonzepten bis in den Oktober hinein der Sport ausgespart war, wurden nun Vereine in drei Förderlinien des Bundes integriert. Den Bund-Länder-Beschluss vom 2.11. kann man hier nachlesen: https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/beratungen-bund-laender-2139216
Für die Sportvereine sind v.a. die Beschlüsse der Ziffern 2a (Gaspreisbremse), 2b (Abschlagszahlungen) und 2d (Strompreisbremse) von Interesse. Während die Vereine in 2a explizit genannt sind, ist dies bei den beiden anderen Ziffern nicht der Fall. In der vorletzten Woche wurde im politischen Raum jedoch klargestellt, dass die Beschlüsse zu 2b und 2d auch auf Vereine abstellen. Offen ist die Frage der Berücksichtigung von Vereinen in der Härtefallregelung (2f des og Beschlusses). Dies wird derzeit vom DOSB auf Bundesebene geklärt. Hierzu auch folgende aktuelle Meldung:
https://www.deutschlandfunk.de/energie-sport-haertefallfonds-100.html
Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung dieser Bund-Länder-Beschlüsse nun auf Bundesebene gesetzlich festgeschrieben werden. Dieser Prozess ist angelaufen. Wir bemühen uns, Kenntnis der gesetzlichen Detailregelungen zu bekommen, jedoch ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aktuell nur schwer nachzuvollziehen.
Aus hessischer Sicht (sowie aus Ländersicht allgemein) ist die Frage nach Integration der Vereine in den og „Härtefallfonds“ des Bundes insofern von Bedeutung, da hiervon auch die „Reichweite“ eines ergänzenden hess. Landesprogramms abhängig ist. Unsere Gespräche im politischen Raum Wiesbadens hatten nun zum Ergebnis, dass es ein hessisches Landesprogramm gibt, welches die Bundesansätze ergänzt und in welches auch Sportvereine integriert werden. Das war die zentrale Aussage des Ministerpräsidenten im Rahmen unseres Hauptausschusses, welche in dieser Woche durch eine überfraktionelle Initiative im parlamentarischen Raum des Hessischen Landtags ergänzt wurde. Hierzu folgende Meldungen:
Auch hinsichtlich des ergänzenden Landesprogramms liegen aktuell leider noch keine Detailregelungen vor. Wir sind im Hinblick auf eine vereinsnahe und praktikable Ausgestaltung, die idealerweise noch in diesem Jahr veröffentlicht werden sollte, im Gespräch mit der Landesregierung.
Corona Aktuell
Wie Sie den Veröffentlichungen der Landesregierung und den Nachrichten entnehmen konnten, hat die Landesregierung die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen mit Wirkung ab Mittwoch, 23. November 2022, aufgehoben.https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Bleiben Sie weiterhin positiv-zuversichtlich und corona-negativ!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Klages
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages
Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
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Twitter: @andreas_klages