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veröffentlicht am 23.11.2012

Datenschutz im Sportverein

Vereine benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen des Vereins ständig mit automatisierten Daten umgehen.
Diese Zahl ist schon bei mittelgroßen Vereinen schnell erreicht, besonders dann, wenn es sich um einen Mehrspartenverein handelt, dessen Abteilungen Daten z.B. zur Durchführung von Abteilungsversammlungen erhalten.

Nach Aussage von Herrn Sreball, Regierungspräsidium Darmstadt, als zuständiger Aufsichtsbehörde, gehören auch Übungsleiter zu den mit Datenverarbeitung (DV) beschäftigten Personen, wenn sie Teilnehmerlisten nutzen. Es reicht die reine Nutzung der Daten aus, auch wenn die Übungsleiter diese nicht erfassen oder verarbeiten.

Vorsicht ist bei der Veröffentlichung von Teilnehmer- oder Ergebnis-Listen geboten. In diesen Fällen sollten sich Vereine die Zustimmung der Betreffenden einholen. Ide-al ist eine entsprechende Satzungsbestimmung, siehe Link unten.

Die Bildungsakademie des lsb h bietet Datenschutzlehrgänge für Sportvereine an, die von Herrn Dr. Frank Weller, Vorsitzender des lsb h-Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung, durchgeführt werden.

Die nächste Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten findet am 01. März 2013 in Neu Anspach statt. Die Kursgebühr beträgt 25 Euro für Vereinsmitglieder.

Bei Bedarf lassen sich Datenschutz-Seminare selbstverständlich auch in anderen Orten konzipieren. Melden Sie diesen Bedarf bitte an info@lsbh.de.

"Direkt zur Seminaranmeldung
"Datenschutzklausel für Vereinssatzung
"Datenschutzklausel im Anmeldeformular


Weitere Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit finden Sie hier.

Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung
 
 
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