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veröffentlicht am 21.01.2014

Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Finanzielle Förderung von Schule und Verein

Dieses Programm – ausgehandelt zwischen hessischem Kultusministerium und Landessportbund Hessen – fördert durch finanzielle Zuwendungen die Zusammenarbeit insbesondere im Nachmittagsbereich.
Die Förderung muss von je einem Sportverein und einer Schule gemeinsam beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt 3 Schuljahre.
Wenn Sie zum Schuljahr 2014/15 eine neue Kooperation beantragen wollen, sollte dieser Antrag vor den Osterferien zwischen Schule und Sportverein gestellt sein, denn der späteste Termin zur Abgabe beim Staatlichen Schulamt ist der 15. 4. 2014. weitere Informationen
Red.: Helmut Heisen
 
 
 
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