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veröffentlicht am 02.10.2015

Maßlos über Pferdesteuerurteil enttäuscht

Landessportbund und Pferdesportverband Hessen kritisieren BVG-Urteil

Pressemitteilung des Landessportbundes Hessen e.V.:
„Maßlos enttäuscht“ – so fassen Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), und Robert Kuypers, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Hessen (PSVH), ihre Gefühle zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Sachen Pferdesteuer zusammen. Die Richter hatten Anfang September das Erheben einer kommunalen Pferdesteuer für rechtens erklärt. „Wir hatten bis zuletzt auf eine andere Entscheidung gehofft“, sagt Kuypers. Schließlich sei eine Pferdesteuer gleich aus mehreren Gründen widersinnig. Dr. Rolf Müller sieht in dem Urteil gar einen „Schlag gegen all jene, die ehrenamtlich im Pferdesport aktiv sind“.
Hoffnungsfroh stimmt Kuypers und Müller hingegen die Nachricht aus Lahnau (Lahn-Dill-Kreis): Dort sprachen sich die Gemeindevertreter jetzt mehrheitlich gegen eine Pferdesteuer aus. „Die Aufklärungsarbeit des Pferdesportverbandes hat sich dort ausgezahlt. Diesen Weg müssen wir weiter gehen, um die Auswirkungen des Urteils in Grenzen zu halten“, betont Dr. Rolf Müller.
Er hält das Argument der BVG-Richter, Pferdebesitzer seien wirtschaftlich so leistungsfähig, dass sie auch mit Steuern belegt werden dürfen, schlichtweg für weltfremd und von Vorurteilen getragen. Müller: „Reiten ist heute ein Volkssport. Nicht ohne Grund ist der Pferdesportverband der achtstärkste unter den 53 hessischen Fachverbänden“.
PSVH-Geschäftsführer Robert Kuypers verweist zusätzlich darauf, dass rund 75 Prozent der aktiven Reiter unter 21 Jahre alt sind. „Der Sport gibt ihnen Orientierung, vermittelt Gemeinschaft und fördert die Bereitschaft, Verantwortung für ein ihnen anvertrautes Tier zu übernehmen.“ Häufig verzichteten Kinder und Jugendliche auf ihr Taschengeld oder jobbten in den Ferien, um einen Beitrag zum Unterhalt ihres geliebten Tieres zu leisten. Erwachsene Reiter, das zeige die Praxis, schränkten sich oft genug in ihrem Lebensstandard ein, um sich ein Pferd leisten zu können.
Ganz besonders aber bedauern Müller und Kuypers, „dass die unbestrittene therapeutische Wirkung, die Reiten bei vielen kranken oder behinderten Menschen zeigt, offenkundig in der Urteilsfindung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rolle gespielt hat“.
Abgesehen davon, dass Aufwand und Ertrag einer Pferdesteuer für die Kommunen meist in keinem angemessenen Verhältnis stehen – wie etwa die IHK-Lahn-Dill kritisch anmerkt –, kann deren Erhebung folgenschwere Auswirkungen für die Betroffenen haben: So mussten in Bad Sooden-Allendorf, der Stadt, die als erstes eine Pferdesteuer einführte, inzwischen ein Pensionsstallbetreiber Insolvenz anmelden und ein vorher sehr aktiver Reitverein aufgelöst werden. 
„Dieses Beispiel zeigt, wie weltfremd und kurzsichtig das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist“, resümiert der lsb h-Präsident. Kämmerern, die über die Einführung einer solchen Steuer nachdenken, legt er daher nahe: „Überlegen Sie gut, wie viel Geld in den  Sozialhaushalt eingestellt werden müsste, um die Jugendliche aufzufangen, denen mit ihrem Sport auch der Halt weggebrochen ist.“
Pressemitteilung des lsbh
 
 
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