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veröffentlicht am 31.12.2015
Neue Richtlinien zur Sportlerehrung und Ehrungen im Ehrenamt
Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat die Richtlinien zur Sportlerehrung des RTK geändert.
In Absprache mit dem Sportamt und dem Sportkreis Rheingau-Taunus wurden die Richtlinien besprochen, vorgeschlagen und nach Einreichung durch die Sportkommission durch den Kreisausschuss beschlossen.
Vorschlagsberechtigt für Auszeichnungen für sportliche Ehrungen sind die kreisansässigen Vereine über den Sportkreis.
Ehrungen sind bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür den Mustervordruck.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises
In Absprache mit dem Sportamt und dem Sportkreis Rheingau-Taunus wurden die Richtlinien besprochen, vorgeschlagen und nach Einreichung durch die Sportkommission durch den Kreisausschuss beschlossen.
Vorschlagsberechtigt für Auszeichnungen für sportliche Ehrungen sind die kreisansässigen Vereine über den Sportkreis.
Ehrungen sind bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür den Mustervordruck.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises