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Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
Der Ehrenamtspreis 2016 des Rheingau-Taunus-Kreises zur Anerkennung außerordentlichen ehrenamtlichen Engagements wird in den Sparten Musik, Sport und Soziales ausgelobt.
Der Preis ist mit jeweils 1.000,00 € dotiert. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises, Eigenbewerbungen sind nicht gestattet. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vorschläge müssen mit ausführlicher Begründung eingereicht werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury ist in erster Linie das soziale Engagement des Vereins/der Gruppe und nicht ausschließlich die Qualität ihrer Arbeit. Die Gruppe, der Verein oder die Person muss durch ihr/sein soziales Engagement herausragen und sich somit von den anderen eingereichten Vorschlägen abheben.
Entscheidungskriterien sind unter anderem: Öffentliche Wirkung (für die Kommune, den Kreis oder die Region), Kontinuität, Jugendarbeit, Qualität, Repertoire usw.
Der Preis wird an eine/n Gruppe/Verein nur einmal verliehen.
Die Vergabe erfolgt durch Festakt mit musikalischem Rahmenprogramm. Schriftliche Vorschläge können bis zum 30.06.2016 beim Rheingau-Taunus-Kreis, Ehrenamts- und Vereinsbeauftragte,
Martina Pawusch, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.
Bad Schwalbach, den 16. März 2016
Albers
Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises
veröffentlicht am 07.04.2016
Ehrenamtspreis des Rheingau-Taunus-Kreis
Bewerbungsfrist 30. Juni 2016

Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
Der Ehrenamtspreis 2016 des Rheingau-Taunus-Kreises zur Anerkennung außerordentlichen ehrenamtlichen Engagements wird in den Sparten Musik, Sport und Soziales ausgelobt.
Der Preis ist mit jeweils 1.000,00 € dotiert. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner des Rheingau-Taunus-Kreises, Eigenbewerbungen sind nicht gestattet. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vorschläge müssen mit ausführlicher Begründung eingereicht werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury ist in erster Linie das soziale Engagement des Vereins/der Gruppe und nicht ausschließlich die Qualität ihrer Arbeit. Die Gruppe, der Verein oder die Person muss durch ihr/sein soziales Engagement herausragen und sich somit von den anderen eingereichten Vorschlägen abheben.
Entscheidungskriterien sind unter anderem: Öffentliche Wirkung (für die Kommune, den Kreis oder die Region), Kontinuität, Jugendarbeit, Qualität, Repertoire usw.
Der Preis wird an eine/n Gruppe/Verein nur einmal verliehen.
Die Vergabe erfolgt durch Festakt mit musikalischem Rahmenprogramm. Schriftliche Vorschläge können bis zum 30.06.2016 beim Rheingau-Taunus-Kreis, Ehrenamts- und Vereinsbeauftragte,
Martina Pawusch, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, eingereicht werden.
Bad Schwalbach, den 16. März 2016
Albers
Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises