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veröffentlicht am 14.07.2018

Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein

Anpassungen ab SJ 2018/19

Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein
Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, bedurfte es einer Überarbeitung.
Konkret wurde in der Hauptsache die Höhe der Anschubfinanzierung überarbeitet. Die Anschubfinanzierung gilt wie bisher jeweils für drei Jahre. Für eine 2-stündige Maßnahme (90 Minuten) bei 40-Jahreswochen erhält der kooperierende Verein ab dem Schuljahr 2018/19:
1. Jahr: 700,00 Euro
2. Jahr: 700,00 Euro
3. Jahr: 700,00 Euro.
Diese Regelung ist unter Vorbehalt zunächst nur für die Maßnahmen die im Schuljahr 2018-19 ff. starten gültig.
Für die Projekte die im zweiten und dritten Förderjahr sind, gilt zunächst noch die alte Regelung der gestaffelten Anschubfinanzierung (1. Jahr 800,00 €, 2. Jahr 600,00 €, 3. Jahr 400,00 €)
Info und Antragsstellung Landesprogramm 2018_19
 
 
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