« zurück zur Übersicht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
als ein „gutes Signal, das den Fortbestand unseres bewährten Sportsystems während und nach der Corona-Krise erwarten lässt“, hat der Landessportbund Hessen e.V. den Nachtragshaushalt des Landes Hessen bezeichnet. Der Haushalt spannt einen Schutzschirm in Höhe von mindestens 8,5 Milliarden Euro auf. Mit Leistungen aus dem Schutzschirm werden auch Hessens 7.600 Sportvereine unterstützt.
Nun können wir über erste konkrete Finanzhilfen berichten. Wir bitten Sie, diese Informationen kurzfristig an Ihre Vereine weiterzuleiten und dadurch die Öffentlichkeitsarbeit des lsb h zu unterstützen.
Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe Gerne weisen wir unsere Vereine auf das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe hin. Wie uns die Hessische Landesregierung gestern mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ergeben. Alle weiteren Informationen über das Antragsverfahren bitten wir der Homepage des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel, https://rp-kassel.hessen.de/
möglich.
Finanzielle Hilfen für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Für Vereine, welche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, befinden wir uns zurzeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Gespräch über separate Fördermöglichkeiten für den Sport. Hierüber werden wir zeitnah informieren.
Kurzarbeitergeld Grundsätzlich können auch Sportvereine Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Müller Andreas Klages
Präsident Hauptgeschäftsführer
veröffentlicht am 20.04.2020
Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Vereine, Corona-Infoseite lsbh
Nachtragshaushalt des Landes Hessen

28.3.2020
Information des Landessportbund Hessen e.V.:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
als ein „gutes Signal, das den Fortbestand unseres bewährten Sportsystems während und nach der Corona-Krise erwarten lässt“, hat der Landessportbund Hessen e.V. den Nachtragshaushalt des Landes Hessen bezeichnet. Der Haushalt spannt einen Schutzschirm in Höhe von mindestens 8,5 Milliarden Euro auf. Mit Leistungen aus dem Schutzschirm werden auch Hessens 7.600 Sportvereine unterstützt.
Nun können wir über erste konkrete Finanzhilfen berichten. Wir bitten Sie, diese Informationen kurzfristig an Ihre Vereine weiterzuleiten und dadurch die Öffentlichkeitsarbeit des lsb h zu unterstützen.
Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe Gerne weisen wir unsere Vereine auf das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe hin. Wie uns die Hessische Landesregierung gestern mitteilte, sind im Rahmen dieser Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ergeben. Alle weiteren Informationen über das Antragsverfahren bitten wir der Homepage des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel, https://rp-kassel.hessen.de/
möglich.
Finanzielle Hilfen für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Für Vereine, welche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, befinden wir uns zurzeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Gespräch über separate Fördermöglichkeiten für den Sport. Hierüber werden wir zeitnah informieren.
Kurzarbeitergeld Grundsätzlich können auch Sportvereine Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/
Weitere Informationen und Hilfen für Sportvereine finden Sie auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Müller Andreas Klages
Präsident Hauptgeschäftsführer