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Förderverfahren bei Baumaßnahmen und Beschaffung von Sportgegenständen
Liebe Sportkameraden*innen,
bei der Durchführung von Förderverfahren bei Baumaßnahmen und Beschaffung von Sportgegenständen stellt sich zunehmend heraus, dass die Anträge an den Landessportbund Hessen und das Land Hessen von Antragstellern teilweise inhaltlich bis hin zur Versendung völlig unterschiedlich gehandhabt werden.
Das hat zum Beispiel Auswirkungen auf den Finanzierungsplan sowie die Bearbeitung im Sportkreisbüro und die zeitliche Dauer.
Zudem werden von Antragstellern Anträge direkt an das Sportministerium geschickt, obwohl der Sportkreis Stellung nehmen müsste. Das kostet Zeit bei der Entscheidung über den Antrag, denn es bedarf der Nachbearbeitung.
In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bitten wir daher ab sofort alle Anträge an den Landesportbund Hessen und an das Ministerium zeitgleich zunächst an den Sportkreis Rheingau-Taunus( 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7 ) zur Bearbeitung und Stellungnahme zu senden.
Gerne können Sie auch unsere Beratung wie bisher vor der Antragstellung nutzen (per Mail, telefonisch, oder persönlich nach Terminabsprache).
Wir werden demnächst ebenso wieder unser Hotline-Angebot aufnehmen. Termine finden Sie dann jeweils auf der Homepage.
Bleiben Sie gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Manfred Schmidt Werner Koch
(Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzender)
veröffentlicht am 07.04.2020
Förderverfahren bei Baumaßnahmen und Beschaffung von Sportgegenständen
Neuregelung für Vereine

Förderverfahren bei Baumaßnahmen und Beschaffung von Sportgegenständen
Liebe Sportkameraden*innen,
bei der Durchführung von Förderverfahren bei Baumaßnahmen und Beschaffung von Sportgegenständen stellt sich zunehmend heraus, dass die Anträge an den Landessportbund Hessen und das Land Hessen von Antragstellern teilweise inhaltlich bis hin zur Versendung völlig unterschiedlich gehandhabt werden.
Das hat zum Beispiel Auswirkungen auf den Finanzierungsplan sowie die Bearbeitung im Sportkreisbüro und die zeitliche Dauer.
Zudem werden von Antragstellern Anträge direkt an das Sportministerium geschickt, obwohl der Sportkreis Stellung nehmen müsste. Das kostet Zeit bei der Entscheidung über den Antrag, denn es bedarf der Nachbearbeitung.
In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bitten wir daher ab sofort alle Anträge an den Landesportbund Hessen und an das Ministerium zeitgleich zunächst an den Sportkreis Rheingau-Taunus( 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7 ) zur Bearbeitung und Stellungnahme zu senden.
Gerne können Sie auch unsere Beratung wie bisher vor der Antragstellung nutzen (per Mail, telefonisch, oder persönlich nach Terminabsprache).
Wir werden demnächst ebenso wieder unser Hotline-Angebot aufnehmen. Termine finden Sie dann jeweils auf der Homepage.
Bleiben Sie gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Manfred Schmidt Werner Koch
(Vorsitzender) (Stellv. Vorsitzender)