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veröffentlicht am 17.04.2020
Corona-Soforthilfe
Hessisches Ministerium der Finanzen

17.04.2020 Pressemitteilung der Hessischen Ministerium der Finanzen
"... Auch Vereine können Soforthilfe beantragen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Das betrifft auch Vereine, die sogenannte Zweckbetriebe unterhalten. Damit sind kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater umfasst; gleiches gilt für existenzbedrohende Liquiditätslücken von Vereinen durch ausfallende kulturelle Veranstaltungen wie Konzerten und Kunstausstellungen. .... "
Nähere Informationen zur Antragstellung und die komplette Pressemitteilung finden Sie auf der folgenden Seite:
https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-soforthilfe
"... Auch Vereine können Soforthilfe beantragen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Das betrifft auch Vereine, die sogenannte Zweckbetriebe unterhalten. Damit sind kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater umfasst; gleiches gilt für existenzbedrohende Liquiditätslücken von Vereinen durch ausfallende kulturelle Veranstaltungen wie Konzerten und Kunstausstellungen. .... "
Nähere Informationen zur Antragstellung und die komplette Pressemitteilung finden Sie auf der folgenden Seite:
https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-soforthilfe