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veröffentlicht am 17.04.2020

Lizenzverlängerungen

Sonderregelung währen Corona

Lizenzverlängerungen
  
17.4.2020 Landessportbund Hessen:

Da durch die Vielzahl der abgesagten Veranstaltungen Probleme mit der Lizenzverlängerung entstehen können, hat der Landessportbund für seine Lizenzen, die zum 31.12.2019 abgelaufen sind bzw. zum 30.06.2020 ablaufen, Sonderregelungen beschlossen, durch die Fortbildungszeiträume verlängert werden können. Betroffene Lizenzinhaber/-innen können sich im Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung unter 069 6789-108 oder fobst@lsbh.de informieren.Grundsätzliche Informationen zur Lizenzverlängerung sind weiterhin hier einsehbar.

 
 
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