« zurück zur Übersicht
veröffentlicht am 21.05.2020

Wiedereröffnung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen

weiterhin kein Regelbetrieb möglich

Wiedereröffnung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen
Liebe Sportfreund*innen,
 
der Rheingau-Taunus-Kreis hat uns gebeten eine weitere Info-Mail zum Stand der Wiederöffnung der kreiseigenen Sporthallen an Euch weiterzuleiten (s. u.). Manfred Schmidt hatte diesbezüglich ein persönliches Gespräch mit Landrat Kilian. Er wird weiterhin am Ball bleiben und mit dem Landrat im Austausch stehen. 
Die unten getroffenen Regelungen betreffen, wie gesagt, ausschließlich die kreiseigenen Hallen. Stadt-und gemeindeeigene Hallen sind hiervon nicht betroffen. Bei diesen Hallen muss eine gemeinsame Regelung mit der jeweiligen Kommune vor Ort getroffen werden. Auch hier fanden unsererseits schon Gespräche statt. Bei Vorlage von Hygienekonzepten, die abzusprechen sind, ist eine Nutzung durch den Verein möglich und teilweise schon in die Tat umgesetzt.
 
Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Magdalena Mihm
Büro Sportkreis Rheingau-Taunus

Informationsmail des Rheingau-Taunus-Kreis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
aufgrund der großen Nachfrage informieren wir Sie hiermit über den aktuellen Sachstand bezüglich einer möglichen Wiedereröffnung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen für den Vereinssport. Wir wissen, dass es den Sport treibenden Vereinen ein großes Bedürfnis ist, wieder Training und Bewegungsmöglichkeiten anzubieten, auch wenn es nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich ist.
 
Bitte haben Sie aber auch Verständnis, dass die Schulen die vom Land vorgegebenen organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung des Schulunterrichts umsetzen müssen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren (Kleingruppen, versetzte Unterrichtszeiten, Schichtmodelle, um nur Beispiele zu nennen). Dabei sind alle schulischen Flächen für Unterrichtszwecke auszunutzen, um die Schülerinnen und Schüler gruppenmäßig aufzuteilen. Zu den schulischen Flächen zählen auch die Hallen, die den Schulen ideale Möglichkeiten bieten, um Unterricht mit den notwendigen Abstandsflächen und entsprechender Teilmöblierung durchzuführen.
 
Nun haben die Schulen im Bereich der Grundschulen mit der Jahrgangsstufe 4 und die weiterführenden Schulen mit der Sekundarstufe I den Unterricht am 18. Mai 2020 wiederaufgenommen. Am 2. Juni 2020 folgen die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen.
 
Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass es zwischen den Schulen und den Vereinen zu Nutzungsüberschneidungen, Unregelmäßigkeiten oder Disharmonien kommt und haben die Schulen angefragt, inwieweit sie – auch unter Berücksichtigung der weiteren Unterrichtsaufnahme der Jahrgangsstufen 1 – 3 ab dem 2. Juni 2020 – die Turn- und Sporthallen für den regulären Unterricht (Schulsport ist noch nicht gestattet) nutzen oder benötigen. Die Meldungen der Schulen werden ausgewertet und sodann – auch im Krisenstab des Kreises – die weitere Vorgehensweise besprochen. Sie als Vereine werden entsprechend informiert.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise, aber die insgesamt besondere Lage erfordert das. Dennoch können Sie versichert sein, dass wir die Belange der Sport treibenden Vereine nicht hintenanstellen, sondern versuchen werden gute Kompromisse zu finden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Dominik Schmitt
Schulen, Sport, Hochbau und Liegenschaften
Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
 
 
 
Facebook Account RSS News Feed