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veröffentlicht am 26.05.2020

Öffnung von Schwimmbädern für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen

Auflagen ergänzt

Öffnung von Schwimmbädern für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen
26.5.2020 Information des Landessportbund Hessen
 

gerne informiere ich Sie darüber, dass die Hessische Landesregierung die neueste Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht hat. Die Lesefassung ist beigefügt. Sie finden diese und weitere Verordnungen auch hier: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/3cokobev_0.pdf

Es wurde eine Vorschrift neu eingefügt (§ 2 Abs. 2a), die am 1. Juni 2020 in Kraft tritt und welche die Öffnung der Bäder regelt:

„(2a) Abweichend von Abs. 1 Nr. 5 ist die Öffnung von Schwimmbädern und Badeanstalten an Gewässern für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen zulässig, wenn

1. die Vorgaben des Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis c, e und f eingehalten werden,

[Anmerkung: diese sind:

2. Trainingsbetrieb (gestattet), wenn

a) er kontaktfrei ausgeübt wird,

b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,

c) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,

e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und

f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden]

 

2. der Betreiber des Schwimmbades oder der Badeanstalt ein anlagenbezogenes

Hygiene- und Zugangskonzept erstellt und einhält, welches eine Reinigung von Sanitär-,

Gemeinschafts- und Umkleideräumen in kurzen Intervallen vorsieht, und

3. nur von den Benutzern selbst mitgebrachte Badeschuhe und Handtücher verwendet werden.

 

Sammelumkleiden sind nur zulässig, wenn

1. in die Umkleiden maximal eine Person je angefangener Grundfläche von 5 Quadratmetern eingelassen wird

2. oder in den Umkleiden eine ausreichende Trennung durch feste Schutzeinrichtungen vorgenommen wird.“

 

Regelungen hinsichtlich der Öffnung der Freibäder für den Publikumsverkehr wird das Land voraussichtlich Anfang/Mitte Juni veröffentlichen.

 

26.5.2020 Pressemitteilung Hessische Landesregierung
 
 
 
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