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veröffentlicht am 10.06.2020

Weitere Lockerungen im Sport ab 11. Juni 2020

Änderungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Weitere Lockerungen im Sport ab 11. Juni 2020
  
Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung neue Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gilt. (Die jeweils geltende „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ finden Sie auf der Webseite des Landes Hessen.) Diese wirken sich  elementar auf den Sportbetrieb im Land aus.

Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Auch die Schwimmbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

 
 
 
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