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veröffentlicht am 01.07.2020

Begriff "Webinar" geschützt

Verwendung nicht erlaubt

Begriff "Webinar" geschützt
30.06.2020 Information des Landessportbund Hessen:

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden digitale Kommunikationswege wie beispielsweise Videokonferenzen so umfassend genutzt wie noch nie zuvor. Im Bildungsbereich wurden und werden Präsenzveranstaltungen durch digitale Formate ersetzt. Via Internet durchgeführte Bildungsveranstaltungen wurden und werden dabei mit dem Oberbegriff „Webinar“ bezeichnet.

ACHTUNG: Das darf so nicht sein, denn der Begriff „Webinar“ ist markenrechtlich geschützt. Der Begriff wurde im Jahr 2003 als sogenannte Wortmarke beim Marken- und Patentamt eingetragen. Der Schutz läuft erst im Jahr 2023 aus. 

Rechtliche Folgen: Wird der Begriff „Webinar“ zur Ankündigung der unterschiedlichsten (Bildungs-)Veranstaltungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, drohen unberechtigten Nutzern kostenpflichtige Abmahnungen und damit möglicherweise einhergehenden Schadenersatzforderungen. Der Landessportbund Hessen e.V. rät daher dringend von der Nutzung des Begriffs „Webinar“ ab.

Alternativen: Alternativ sollten statt des Begriffes „Webinar“ Substantive wie „Online-Seminar“, „Online-Schulung“, „Internetseminar“ und andere verwendet werden.
 
 
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