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Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Dies gilt vorerst bis einschließlich 30.11.2020.
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Informationen findet Ihr wie üblich auch auf folgenden Seiten:
Landessportbund Hessen e.V.
Rheingau-Taunus-Kreis
Hessische Landesregierung
Text: Michael Hoyer
veröffentlicht am 02.11.2020
Corona Lockdown für den Sport
Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Dies gilt vorerst bis einschließlich 30.11.2020.
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Informationen findet Ihr wie üblich auch auf folgenden Seiten:
Landessportbund Hessen e.V.
Rheingau-Taunus-Kreis
Hessische Landesregierung
Text: Michael Hoyer