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veröffentlicht am 06.11.2020
Aktuelle (6. November) Lockerung der Coronaverordnung
Individualsport mit Einschränkungen möglich

6.11.2020 Der Landessportbund hat folgende Pressemeldung herausgegeben:
Nunmehr – und nach Beratungen mit dem Landessportbund – hat die Landesregierung gestern eine erneute Änderung beschlossen, die ab heute, 6. November, gilt. Hierdurch werden die Corona-Bestimmungen etwas gelockert und im Kern wird zur Verordnungslage vom 29. Oktober/2. November zurückgekehrt: Demnach ist bis zum 30. November Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind.
Hier die Pressemeldung im Original (PDF)
Nunmehr – und nach Beratungen mit dem Landessportbund – hat die Landesregierung gestern eine erneute Änderung beschlossen, die ab heute, 6. November, gilt. Hierdurch werden die Corona-Bestimmungen etwas gelockert und im Kern wird zur Verordnungslage vom 29. Oktober/2. November zurückgekehrt: Demnach ist bis zum 30. November Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind.
Hier die Pressemeldung im Original (PDF)