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veröffentlicht am 05.02.2021

Neue Regelung des Ehrenamtsfreibetrags gefordert

Vorsicht vor übler gesetzlicher Lücke


Pressemitteilung des Landessportbund Hessen vom 5.2.2021
 

Eine schnellstmögliche Änderung der Paragrafen 31a und 31b des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) jetzt vom Bundesgesetzgeber gefordert. In den beiden Paragrafen befindet sich eine Fallgrube in Sachen Haftung für ehrenamtlich Tätige. Die Fallgrube resultiert aus dem Versäumnis des Gesetzgebers, die oben genannten Rechtsvorschriften an die zum Jahresbeginn erfolgte Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrags anzupassen.

Dr. Frank Weller, Vizepräsident der Dachorganisation des Sports in Hessen und Rechtsanwalt, bezieht dazu Stellung und erläutert, welche Änderungen dringend und zeitnah erforderlich sind.

Details dazu finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung (PDF).

 
 
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