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veröffentlicht am 22.03.2021

Außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallten weiterhin untersagt

Kein Zutritt für Vereine im RTK

Außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallten weiterhin untersagt
22.3.2021
Die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreis teilt mit:
 

Außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallen weiterhin untersagt

Aufgrund der aktuellen Situation ist auch weiterhin die außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallen untersagt. Dies gilt für alle Angebote, die bisher in diesen Räumlichkeiten durchgeführt wurden, bis zum Ende der Osterferien (16. April 2021). 

 
 
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