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Ab Montag den 17.1.2022 gelten zusätzliche Anforderungen
Da der Rheingau Taunus-Kreis ein Hot Spot ist, gilt grundsätzlich:
Zugang zu gedeckten Sportanlagen nur nach 2G+
Zugang zu ungedeckten Sportanlagen nur nach 2G
Ausnahmeregelungen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren und Personen die sich nicht impfen lassen können.
veröffentlicht am 17.01.2022
Corona Verschärfungen
Regeln erneut angepasst.

Ab Montag den 17.1.2022 gelten zusätzliche Anforderungen
Da der Rheingau Taunus-Kreis ein Hot Spot ist, gilt grundsätzlich:
Zugang zu gedeckten Sportanlagen nur nach 2G+
Zugang zu ungedeckten Sportanlagen nur nach 2G
Ausnahmeregelungen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren und Personen die sich nicht impfen lassen können.
Folgende Menschen brauchen keinen Test:
- Dreifach Geimpfte (geboostert),
- Menschen, die genesen und doppelt geimpft sind,
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind,
- Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind,
- frisch doppelt Geimpfte (bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung),
- frisch Genesene (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests),
- Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (auch hier: bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung).
Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Einschulung, sie müssen nicht getestet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft.
Nähere Informationen finden Sie auf den bekannten Seiten des LsbH, Kreis und Land.
Text: Michael Hoyer