BISHERIGE CORONA-BESCHRÄNKUNGEN IM SPORT ENTFALLEN
COBASCHUV TRITT AM 2. APRIL 2022 IN KRAFT

Ab morgen, den 02.04.22, werden die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) ersatzlos entfallen.
Wir bitten euch dennoch, weiterhin verantwortungsvoll und eigenverantwortlich zu agieren, das heißt, dass vor allem in Innenräumen und in Gedrängesituationen die Abstandsregel und das Tragen einer Maske sinnvoll sein kann. Ebenso sollte das Lüften der Innenräume nach einer Trainingseinheit beibehalten werden.“
Der Sportkreisvorstand
Weitere Informationen hier: Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)