« zurück zur Übersicht

Nachfolgende Ausführungen sind auch als PDF-Datei verfügbar.
Der Sportkreis hat, rund um das Thema Digitalisierung von Vereinen, mögliche Förderprogramme Digitalisierung zusammengestellt und mit Erklärungen ergänzt. Die Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sonder soll einen Überblick, der Möglichkeiten, einer finanziellen Unterstützung geben.
Digitalisierung als Förderthema
Welche Rolle spielt das Thema „Digitalisierung“ in der Förderlandschaft? Einige Einrichtungen (wie z. B. bundesweittätige Stiftungen) förderten schon vor der Corona-Pandemie Projekte mit Digitalisierungsbezug. Gerade Stiftungen
fördern gerne neue Themen und Trends. Das Thema Digitalisierung im gemeinnützigen Bereich gehört dazu. Während der Corona-Pandemie verstärkten manche Einrichtungen ihre Förderaktivitäten zum Thema Digitalisierung aus
aktuellem Anlass oder schrieben sich das Thema neu auf die Fahne.
Das Thema Digitalisierung ist jedoch „an sich“ kein gemeinnütziger Zweck im Sinne des Gesetzes. Das Ziel der Einrichtungen ist beispielsweise die Förderung Bildung, Umweltschutz, das bürgerschaftliche Engagement oder die Entwicklungszusammenarbeit.
Aus diesem Grund taucht die Förderung der Digitalisierung „als solcher“ bislang selten unter den Förderthemen auf – von einzelnen Ausnahmen abgesehen.
Insofern ist es sehr wichtig, sich vor einer Antragstellung zu vergegenwärtigen, was der jeweilige Förderer unterstützen möchte.
Beispiel 1: Direkte Förderung von gemeinnützigen Vereinen
In manchen Hilfsprogrammen ist es möglich, direkt Ausstattungs- oder Anschaffungskosten für Technik, Software oder Digitalisierungsmaßnahmen zu beantragen. Solche Programme wurden beispielsweise während der
Corona-Pandemie aufgelegt, weil die Notwendigkeit der schnellen Unterstützung von Vereinen gesehen wird, damit diese arbeitsfähig bleiben konnten.
Es handelt sich bei dem genannten Beispiel also primär um eine direkte Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene oder interessierte Organisationen. Diese erhalten deswegen Unterstützung, weil sie einen Bedarf haben;
davon abgesehen müssen sie nicht viel mehr tun, als ein gemeinnütziger Verein zu sein. Die Entwicklung eines inhaltlichen Projektkonzepts ist bei den genannten Beispielen nicht vonnöten. Diese Art von Förderbeziehung ist aber
(leider) seltener anzutreffen als diejenige, die im nächsten Abschnitt dargestellt wird.
Beispiel 2: Förderung von Digitalisierung als „Mittel zum Zweck“
In anderen Fällen ist Digitalisierung ein Mittel zum Erreichen des (gemeinnützigen) Zwecks. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen ein Projekt, das zur Förderpolitik der Einrichtung passt, und gewinnen dadurch Ressourcen für Digitalisierung (wie z. B. Programmier- oder Ausstattungskosten).
Wichtig ist: Wenn sich ein Verein ohne weitere Begründung bei einem solchen Förderer um drei moderne Notebooks (eine neue Homepage, App-Entwicklungskosten, einen intelligenten Rasenmäh-Roboter…) bewirbt, dann wird diese Anfrage in der Regel abgelehnt. Dass der Verein dringend das Gewünschte benötigt und kein Geld für die Anschaffung hat, ist für den Förderer nicht von Bedeutung. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller scheitern tatsächlich an diesem Punkt. Da dieser Fehler häufig gemacht wird, soll hier explizit auf ihn hingewiesen werden.
Förderanfragen bei thematisch arbeitenden Förderern sind dann erfolgreich, wenn sie überzeugend die Förderschwerpunkte einer Einrichtung adressieren. Entsprechend können auch (Digitalisierungs-)Aktivitäten eines Vereins gefördert werden – nämlich, wenn sie dazu beitragen, die Ziele der fördernden Einrichtung
zu verwirklichen. Dann können unter Umständen auch drei Notebooks bei einer Förderanfrage „herausspringen“.
Tatsächlich beurteilen viele Förderer es zum jetzigen Zeitpunkt als ausgesprochen positiv, wenn ein beantragtes Projekt digitale Ansätze oder Arbeitsweisen beinhaltet – insbesondere dann, wenn die Anwendung der Technik mit einer guten Idee verbunden ist.
Förderer- und Digitalisierungsprogramme
Das Fördermittelangebot ist in ständiger Bewegung. Neue Aufrufe erscheinen, Programme werden beendet oder Förderbedingungen ändern sich. Es liegt leider in der Natur der Sache, dass die Informationen in Arbeitshilfen und
Datenbanken veralten.
Interessierten Antragstellerinnen und Antragstellern raten wir in jedem Fall, sich über die hier aufgeführten Links zu informieren – direkt auf den Webseiten der jeweiligen Förderer. Dort finden sich auch die aktuellen Informationen über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Richtlinien und Fristen.
Land Hessen
Ausführliche Informationen über Aktivitäten im Bereich Digitalisierung im Bundesland Hessen vermittelt die Website der Hessische Staatskanzlei (Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung). Auf der Website befinden
sich auch konkrete Hinweise zu Förderprogrammen für Schulen, Unternehmen und gemeinnützigen Vereinen:
https://digitales.hessen.de/
In zwei Landesprogrammen, in denen gemeinnützige Vereine Anträge stellen können, ist die Förderung der Digitalisierung explizit in den Förderrichtlinien erwähnt:
Ehrenamt digitalisiert!
auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung.
Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte.
https://digitales.hessen.de/
https://digitales.hessen.de/digitale-zukunft/foerderprogramm-ehrenamt-digitalisiert
#deinehrenamt – Ehrenamtskampagne Hessen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale
Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger.
Anmerkungen
Zuwendungen an Dritte, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist (sogenanntes „Durchreichen“ von Fördermitteln) können nicht beantragt werden. Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht durch weitere Landesmittel finanziert werden.
https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme
Lotterien
Soziallotterien sind Lotterien, die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden. Besonders bekannt sind Aktion Mensch e.V., die Deutsche Fernsehlotterie und die Glückspirale. Ein Teil der Einnahmen dieser Lotterien müssen
für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Diese Fördermittel werden über Antragsverfahren vergeben. In Deutschland vergeben die Soziallotterien jedes Jahr Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe. Die dargestellten Fördermöglichkeiten sind besonders für kleinere Organisationen interessant und ermöglichen die Durchführung
von Digitalisierungsprojekten.
Internet für alle (Aktion Mensch e.V.)
Förderfähig sind Investitionen für Hardware, wie zum Beispiel Router, Computer, Tablets oder Ein- und Ausgabegeräte sowie die Anschaffung von Software zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ebenfalls gefördert werden Erstinstallation
sowie Service-/Supportleistungen, die mit der Erstinstallation in Verbindung gebracht werden können. Bildungsangebote für Nutzerinnen und Nutzer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Medienkompetenz,
Bedienung und Handhabung der Technik können ebenfalls zusätzlich beantragt werden.
Anmerkungen
Endgeräte für Einzelpersonen (wie zum Beispiel Smartphones, Computer oder Tablets) oder Kosten für den laufenden Betrieb (z. B. Internetzugang) werden nicht gefördert.
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/weitere-foerderangebote/internet-fuer-alle
Banken
Sparkassen-Stiftungen
In jedem Geschäftsgebiet der Sparkasse ist eine bzw. sind manchmal sogar mehrere Sparkassenstiftungen ansässig, die lokale gemeinnützige Projekte unterstützen. Die bereitgestellten Zuwendungen sind in der Regel kleiner (z. B. drei- oder unterer vierstelliger Bereich), dafür ist die Anfrage häufig einfach möglich: In manchen Fällen genügt eine E-Mail und/oder ein Anruf. Digitalisierung spielt als Förderthema selten eine (explizite) Rolle.
Häufig liegen die Förderschwerpunkte der Sparkassen-Stiftungen bei klassischen Themen wie Kunst und Kultur, Bildung und Soziales, Sport und Umwelt. Digitalisierungs-Projekte, die die entsprechenden Förderthemen adressieren,
haben Chancen auf Unterstützung. Angesichts der schlanken Verfahren und der starken regionalen Ausrichtung lohnt sich eine Anfrage.
Der schnellste Weg zur regionalen Sparkassenstiftung führt in der Regel über eine Internet-Suchmaschine (z. B. „Sparkasse Stiftung Ostprignitz-Ruppin“). Als Alternative befindet sich eine Übersichtskarte über alle Sparkassenstiftungen hier:
https://www.sparkassenstiftungen.de/sparkassenstiftungen/stiftungen-finden/
Sparda-Bank Hessen
Der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank Hessen e.V. spendet jährlich rund 1,6 Millionen Euro an gemeinnützige Projekte. Förderschwerpunkte sind Bildung, Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Gelder werden in Form von Spenden
und verschiedenen Wettbewerben vergeben. Unter den Projektbeispielen finden sich auch Projekte zum Thema Digitalisierung.
https://www.sparda-hessen.de/geldanlage-so-funktioniert-s-gemeinnuetzigkeit/
https://www.sparda-vereint.de/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die 2020 gegründete Bundestiftung unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und hat ihren Sitz in Neustrelitz.
Die Stiftung wurde mit vergleichsweise umfangreichen Ressourcen ausgestattet und arbeitet sowohl operativ als auch fördernd. Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ unterstützte die Stiftung laut
eigenen Angaben 2020 bundesweit über 1.800 Vorhaben mit mehr als 20 Millionen Euro, für 2021 und 2022 stehen für das Programm ZUKUNFTSMUT weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang erfolgten die Ausschreibungen
der Stiftung leider in sehr kurzfristigen Verfahren. Themen wie Digitalisierung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder die Förderung des ländlichen Raums nehmen einen hohen Stellenwert in der Förderpolitik der Stiftung ein. Die Stiftung bietet über die finanzielle Förderung hinaus Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote für engagierte Menschen an. Ein regelmäßiger Blick auf die Homepage der Stiftung lohnt sich!
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Rotarier, Lions-Club und andere Service-Clubs
In vielen Städten sind Entscheidungsträger und Unternehmer in sogenannten Service-Clubs organisiert, die innerhalb des Clubs freundschaftliche Beziehungen und geschäftliche Beziehungen pflegen und sich gleichzeitig für das Wohl anderer einsetzen. Diese Clubs können auch Anschaffungen von Vereinen unterstützen,
wenn sie davon überzeugt werden, dass diese einen sozialen Zwecke verfolgen. Entscheidend dürfte in den meisten Fällen der persönliche Zugang sein, formale Antragswege spielen weniger eine Rolle.
Text: Markus Jestaedt
veröffentlicht am 19.07.2022
Digitalisierung von Vereinen
Förderprogramme Digitalisierung

Nachfolgende Ausführungen sind auch als PDF-Datei verfügbar.
Der Sportkreis hat, rund um das Thema Digitalisierung von Vereinen, mögliche Förderprogramme Digitalisierung zusammengestellt und mit Erklärungen ergänzt. Die Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sonder soll einen Überblick, der Möglichkeiten, einer finanziellen Unterstützung geben.
Digitalisierung als Förderthema
Welche Rolle spielt das Thema „Digitalisierung“ in der Förderlandschaft? Einige Einrichtungen (wie z. B. bundesweittätige Stiftungen) förderten schon vor der Corona-Pandemie Projekte mit Digitalisierungsbezug. Gerade Stiftungen
fördern gerne neue Themen und Trends. Das Thema Digitalisierung im gemeinnützigen Bereich gehört dazu. Während der Corona-Pandemie verstärkten manche Einrichtungen ihre Förderaktivitäten zum Thema Digitalisierung aus
aktuellem Anlass oder schrieben sich das Thema neu auf die Fahne.
Das Thema Digitalisierung ist jedoch „an sich“ kein gemeinnütziger Zweck im Sinne des Gesetzes. Das Ziel der Einrichtungen ist beispielsweise die Förderung Bildung, Umweltschutz, das bürgerschaftliche Engagement oder die Entwicklungszusammenarbeit.
Aus diesem Grund taucht die Förderung der Digitalisierung „als solcher“ bislang selten unter den Förderthemen auf – von einzelnen Ausnahmen abgesehen.
Insofern ist es sehr wichtig, sich vor einer Antragstellung zu vergegenwärtigen, was der jeweilige Förderer unterstützen möchte.
Beispiel 1: Direkte Förderung von gemeinnützigen Vereinen
In manchen Hilfsprogrammen ist es möglich, direkt Ausstattungs- oder Anschaffungskosten für Technik, Software oder Digitalisierungsmaßnahmen zu beantragen. Solche Programme wurden beispielsweise während der
Corona-Pandemie aufgelegt, weil die Notwendigkeit der schnellen Unterstützung von Vereinen gesehen wird, damit diese arbeitsfähig bleiben konnten.
Es handelt sich bei dem genannten Beispiel also primär um eine direkte Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene oder interessierte Organisationen. Diese erhalten deswegen Unterstützung, weil sie einen Bedarf haben;
davon abgesehen müssen sie nicht viel mehr tun, als ein gemeinnütziger Verein zu sein. Die Entwicklung eines inhaltlichen Projektkonzepts ist bei den genannten Beispielen nicht vonnöten. Diese Art von Förderbeziehung ist aber
(leider) seltener anzutreffen als diejenige, die im nächsten Abschnitt dargestellt wird.
Beispiel 2: Förderung von Digitalisierung als „Mittel zum Zweck“
In anderen Fällen ist Digitalisierung ein Mittel zum Erreichen des (gemeinnützigen) Zwecks. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen ein Projekt, das zur Förderpolitik der Einrichtung passt, und gewinnen dadurch Ressourcen für Digitalisierung (wie z. B. Programmier- oder Ausstattungskosten).
Wichtig ist: Wenn sich ein Verein ohne weitere Begründung bei einem solchen Förderer um drei moderne Notebooks (eine neue Homepage, App-Entwicklungskosten, einen intelligenten Rasenmäh-Roboter…) bewirbt, dann wird diese Anfrage in der Regel abgelehnt. Dass der Verein dringend das Gewünschte benötigt und kein Geld für die Anschaffung hat, ist für den Förderer nicht von Bedeutung. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller scheitern tatsächlich an diesem Punkt. Da dieser Fehler häufig gemacht wird, soll hier explizit auf ihn hingewiesen werden.
Förderanfragen bei thematisch arbeitenden Förderern sind dann erfolgreich, wenn sie überzeugend die Förderschwerpunkte einer Einrichtung adressieren. Entsprechend können auch (Digitalisierungs-)Aktivitäten eines Vereins gefördert werden – nämlich, wenn sie dazu beitragen, die Ziele der fördernden Einrichtung
zu verwirklichen. Dann können unter Umständen auch drei Notebooks bei einer Förderanfrage „herausspringen“.
Tatsächlich beurteilen viele Förderer es zum jetzigen Zeitpunkt als ausgesprochen positiv, wenn ein beantragtes Projekt digitale Ansätze oder Arbeitsweisen beinhaltet – insbesondere dann, wenn die Anwendung der Technik mit einer guten Idee verbunden ist.
Förderer- und Digitalisierungsprogramme
Das Fördermittelangebot ist in ständiger Bewegung. Neue Aufrufe erscheinen, Programme werden beendet oder Förderbedingungen ändern sich. Es liegt leider in der Natur der Sache, dass die Informationen in Arbeitshilfen und
Datenbanken veralten.
Interessierten Antragstellerinnen und Antragstellern raten wir in jedem Fall, sich über die hier aufgeführten Links zu informieren – direkt auf den Webseiten der jeweiligen Förderer. Dort finden sich auch die aktuellen Informationen über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Richtlinien und Fristen.
Land Hessen
Ausführliche Informationen über Aktivitäten im Bereich Digitalisierung im Bundesland Hessen vermittelt die Website der Hessische Staatskanzlei (Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung). Auf der Website befinden
sich auch konkrete Hinweise zu Förderprogrammen für Schulen, Unternehmen und gemeinnützigen Vereinen:
https://digitales.hessen.de/
In zwei Landesprogrammen, in denen gemeinnützige Vereine Anträge stellen können, ist die Förderung der Digitalisierung explizit in den Förderrichtlinien erwähnt:
Ehrenamt digitalisiert!
- Förderorganisation Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
- Förderbereich Hessen
- Förderhöhe 5.000 - 15.000 Euro
- Anträge müssen bis zum 29.07.2022 eingereicht werden
auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung.
Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte.
https://digitales.hessen.de/
https://digitales.hessen.de/digitale-zukunft/foerderprogramm-ehrenamt-digitalisiert
#deinehrenamt – Ehrenamtskampagne Hessen
- Förderorganisation Hessische Staatskanzlei, Referat Bürgerengagement, Stiftungswesen, Landesehrenamtsagentur Hessen)
- Förderbereich Hessen
- Förderhöhe bis zu 15.000 €
- Antragstellung fortlaufend
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale
Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger.
Anmerkungen
Zuwendungen an Dritte, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist (sogenanntes „Durchreichen“ von Fördermitteln) können nicht beantragt werden. Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht durch weitere Landesmittel finanziert werden.
https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme
Lotterien
Soziallotterien sind Lotterien, die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden. Besonders bekannt sind Aktion Mensch e.V., die Deutsche Fernsehlotterie und die Glückspirale. Ein Teil der Einnahmen dieser Lotterien müssen
für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Diese Fördermittel werden über Antragsverfahren vergeben. In Deutschland vergeben die Soziallotterien jedes Jahr Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe. Die dargestellten Fördermöglichkeiten sind besonders für kleinere Organisationen interessant und ermöglichen die Durchführung
von Digitalisierungsprojekten.
Internet für alle (Aktion Mensch e.V.)
- Förderinstitution Aktion Mensch
- Förderregion Deutschland gesamt
- Förderhöhe je 5.000 Euro für Hardware und Honorar- / Sachkosten für Bildungsangebote
- Antragstellung Fortlaufen
Förderfähig sind Investitionen für Hardware, wie zum Beispiel Router, Computer, Tablets oder Ein- und Ausgabegeräte sowie die Anschaffung von Software zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ebenfalls gefördert werden Erstinstallation
sowie Service-/Supportleistungen, die mit der Erstinstallation in Verbindung gebracht werden können. Bildungsangebote für Nutzerinnen und Nutzer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Medienkompetenz,
Bedienung und Handhabung der Technik können ebenfalls zusätzlich beantragt werden.
Anmerkungen
Endgeräte für Einzelpersonen (wie zum Beispiel Smartphones, Computer oder Tablets) oder Kosten für den laufenden Betrieb (z. B. Internetzugang) werden nicht gefördert.
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/weitere-foerderangebote/internet-fuer-alle
Banken
Sparkassen-Stiftungen
In jedem Geschäftsgebiet der Sparkasse ist eine bzw. sind manchmal sogar mehrere Sparkassenstiftungen ansässig, die lokale gemeinnützige Projekte unterstützen. Die bereitgestellten Zuwendungen sind in der Regel kleiner (z. B. drei- oder unterer vierstelliger Bereich), dafür ist die Anfrage häufig einfach möglich: In manchen Fällen genügt eine E-Mail und/oder ein Anruf. Digitalisierung spielt als Förderthema selten eine (explizite) Rolle.
Häufig liegen die Förderschwerpunkte der Sparkassen-Stiftungen bei klassischen Themen wie Kunst und Kultur, Bildung und Soziales, Sport und Umwelt. Digitalisierungs-Projekte, die die entsprechenden Förderthemen adressieren,
haben Chancen auf Unterstützung. Angesichts der schlanken Verfahren und der starken regionalen Ausrichtung lohnt sich eine Anfrage.
Der schnellste Weg zur regionalen Sparkassenstiftung führt in der Regel über eine Internet-Suchmaschine (z. B. „Sparkasse Stiftung Ostprignitz-Ruppin“). Als Alternative befindet sich eine Übersichtskarte über alle Sparkassenstiftungen hier:
https://www.sparkassenstiftungen.de/sparkassenstiftungen/stiftungen-finden/
Sparda-Bank Hessen
Der Gewinn-Sparverein der Sparda-Bank Hessen e.V. spendet jährlich rund 1,6 Millionen Euro an gemeinnützige Projekte. Förderschwerpunkte sind Bildung, Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Gelder werden in Form von Spenden
und verschiedenen Wettbewerben vergeben. Unter den Projektbeispielen finden sich auch Projekte zum Thema Digitalisierung.
https://www.sparda-hessen.de/geldanlage-so-funktioniert-s-gemeinnuetzigkeit/
https://www.sparda-vereint.de/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die 2020 gegründete Bundestiftung unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und hat ihren Sitz in Neustrelitz.
Die Stiftung wurde mit vergleichsweise umfangreichen Ressourcen ausgestattet und arbeitet sowohl operativ als auch fördernd. Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ unterstützte die Stiftung laut
eigenen Angaben 2020 bundesweit über 1.800 Vorhaben mit mehr als 20 Millionen Euro, für 2021 und 2022 stehen für das Programm ZUKUNFTSMUT weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang erfolgten die Ausschreibungen
der Stiftung leider in sehr kurzfristigen Verfahren. Themen wie Digitalisierung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder die Förderung des ländlichen Raums nehmen einen hohen Stellenwert in der Förderpolitik der Stiftung ein. Die Stiftung bietet über die finanzielle Förderung hinaus Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote für engagierte Menschen an. Ein regelmäßiger Blick auf die Homepage der Stiftung lohnt sich!
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Rotarier, Lions-Club und andere Service-Clubs
In vielen Städten sind Entscheidungsträger und Unternehmer in sogenannten Service-Clubs organisiert, die innerhalb des Clubs freundschaftliche Beziehungen und geschäftliche Beziehungen pflegen und sich gleichzeitig für das Wohl anderer einsetzen. Diese Clubs können auch Anschaffungen von Vereinen unterstützen,
wenn sie davon überzeugt werden, dass diese einen sozialen Zwecke verfolgen. Entscheidend dürfte in den meisten Fällen der persönliche Zugang sein, formale Antragswege spielen weniger eine Rolle.
Text: Markus Jestaedt