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INHALTE DES NEWSLETTERS


Landessportbund Hessen e.V.

- Gebührenbefreiung Transparenzregister; Befreiungsantrag muss bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden
Im Januar 2020 hatten wir Sie darüber unterrichtet, dass gemeinnützige Vereine auf Antrag von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters an die Bundesanzeiger Verlag GmbH befreit werden können. Durch eine Regelung in § 4 der "Transparenzregistergebührenverordnung" entsteht nun leider die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde. Zur Fristwahrung genügt zunächst eine formlose E-Mail. Lesen Sie mehr dazu hier

- Im Sinne seiner Mitgliedsvereine und unter Berücksichtigung der schwierigen Lage hinsichtlich der Pandemie hat sich der Landessportbund Hessen e.V. dazu entschlossen, Zuschüsse für Übungsstunden die Corona-bedingt im Jahr 2020 nicht stattgefunden haben, nicht zurückzufordern. Alle wichtigen Hinweise hierzu sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

- Der lsbh stellt die Sportbildungsstätte Sensenstein vor.

- ein positives Signal für die Zukunft setzen: Das möchte der Landessportbund Hessen (lsb h) mit seiner nun vorgelegten Ausbildungsbroschüre für das Jahr 2021. Sie gibt auf 111 Seiten einen Überblick über die Ausbildungen des Landessportbundes Hessen, der Sportjugend Hessen und der Bildungsakademie des lsb h.
 

 

Jugend - Kindeswohl

- Den Schutz der Kinder immer im Blick
Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport konsequent verhindern: Dafür setzen sich der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen seit Jahren ein. Wichtiges Instrument dabei sind der Verhaltenskodex und die zugehörigen Verhaltensregeln, die von allen Personen akzeptiert und unterschrieben werden müssen, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im hessischen Sport ehrenamtlich oder hauptberuflich zusammenarbeiten. Nun haben das Präsidium des Landessportbundes und der Vorstand der Sportjugend eine Anpassung und Aktualisierung dieser Dokumente beschlossen.

Corona Pandemie

- Erleichterungen für Mitgliederversammlungen und Beschlußfassungen verlängert,
 Corona-Abmilderungs-Gesetz verlängert bis zum 31.12.2021  

- die Präsident*innen der Landesportbünde und DOSB-Präsident Alfons Hörmann haben an die Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeister der Länder appelliert, den Vereinssport schnellstmöglich wieder zuzulassen.

Sportabzeichen

-Schwimmen im DSA 2020 - Wichtige Information
Durch den erneuten Teil-Lockdown ab 2. November, von dem auch die Schwimmbäder betroffen sind, hat sich der DOSB zu folgender Maßnahme entschlossen: Um den Nachweis der Schwimmfertigkeit oder auch die Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit zu erfüllen, erhalten alle die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni 2021 nachzuholen und auf der Prüfkarte für 2020 eintragen zu lassen. Diese kann dann beim zuständigen Sportkreis eingereicht werden und es erfolgt die Beurkundung für 2020. Lesen Sie mehr hier

Förderungen-Ehrungen

- Ausschreibung des Lu-Röder Preises, Ausschreibungsfrist endet am 21. Februar 2021. Kennen Sie Frauen, die sich für die Förderung von Frauen im Sport einsetzen, überdurchschnittliche Leistungen im Verein, Verband oder Sportkreis vollbringen und sich auf außergewöhnliche Art und Weise ehrenamtlich für die Belange des Sports einsetzen?

 

Sportkreis Rheingau-Taunus
Heimbacher Straße 7 - 65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06120-510555

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E-Mail: buero@sk-rtk.com
www.sportkreis-rheingau-taunus.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Manfred Schmidt

Eingetragen beim Registergericht Wiesbaden - Registernummer VR6706

Öffnungszeiten Sportkreisbüro:
Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
   

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