Datenschutz im Verein
Informationen und Richtlinien, Datenschutzbeauftragter
- Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht seit dem 25.11.2019 erst ab einer Anzahl von 20 Personen, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten.
Wenn bereits ein DSB benannt wurde, wird empfohlen, diesen beizubehalten, da die Anforderungen an den Datenschutz nicht geringer geworden sind.
Sollte bisher kein DSB benannt worden sein oder der bisherige DSB aus seiner Pflicht entlassen werden, muss trotzdem jemand für den Datenschutz Verantwortlicher bestimmt werden. Dieser kann dann jedoch auch aus dem Vorstand stammen.
Zuletzt muss der „gefeuerte“ DSB bei der Aufsichtsbehörde in Wiesbaden abgemeldet werden, das geht auch auf der entsprechenden Webseite:
https://datenschutz.hessen.de/service/benennung-eines-datenschutzbeauftragten
(Unter 1 - Anlass der Mitteilung - Art der Mitteilung: Löschungsmitteilung)
Hinweis: Die Bestellung eines DSB kann nur in beiderseitigem Einvernehmen rückgängig gemacht werden oder bei Verstößen des DSB.
************************************************************************************************************************************
Neues Datenschutzrecht ab 25.5.2018
Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in den Staaten der Europäischen Union in Kraft. Da die DS-GVO sich weitgehend an das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht anlehnt, sind hierzulande die Abweichungen von der bisherigen Rechtslage zwar zahlenmäßig begrenzt, haben es aber durchaus in sich. Weitere Informationen finden Sie hier. Pressemitteilung des lsbh zum Thema Datenschutz im Verein
Weitere hilfreiche Info´s: Merkblatt/Info´s/Anhaltspunkte/Arbeitspapier zur DS-GVO welche ab dem 25.5.2018 in Kraft tritt.
Informationsbroschüre zum Thema „Europäische Datenschutzgrundverordnung“ für die hessischen Vereine der Hessischen Landesregierung: "Die neue DSGVO - Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?" Zusätzliche Informationen auf der Ehrenamtsseite der Landesregierung.
Informationen der ARAG zum Datenschutz.
Datenschutz: Datenschutzordnung als Ergänzung zur Satzung
Datenschutz: Muster-Satzungs-Klausel
Datenschutz: Mustersatzungen
Datenschutz: Erste Hilfe Datenschutz
Das Thema Datenschutz im Verein gewinnt immer mehr an Bedeutung für eine Vielzahl unserer Vereine.
Wir wollen Ihnen im folgenden einige erste Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen.
Die Verantwortung für den Datenschutz im Verein liegt ausschließlich beim Vorstand!
Ein Datenschutzbeauftragter ist vom Verein zu bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Diese Zahl ist schnell erreicht und dem Verein droht Bußgeld, wenn eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt und kein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter genannt werden kann.
Der Landessportbund Hessen bietet zu diesem Thema entsprechende Seminare an. Seminarangebote der Bildungsakademie des Landessportbund Hessen (Suchbegriff: "Datenschutz")
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Homepage eine umfassende Informationssammlung für Vereine zusammengestellt
- 29.11.2018 Der Landessportbund veröffentlicht wichtige aktuelle Informationen zum Datenschutz im Verein
- 22.2.2018 Zum Download der Broschüre "Datenschutz-Grundverordnung" (Die Bundesbeaudtragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- Kurzinformation des lsbH zu Datenschutz im Sportverein
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte mit zahlreichen Informationen
- Der Bundesbeauftragte für Datenschutz
Werden die Daten elektronisch erfaßt und verwaltet, sollte es mittleweile selbstverständlich sein, daß die EDV Systeme des Vereins und die der Personen, die eventuell mit den Daten auch arbeiten, mit stets aktueller Virenschutzsoftware (Viren, Spyware, Malware, Robots etc.) geschützt werden.
Wenn bereits ein DSB benannt wurde, wird empfohlen, diesen beizubehalten, da die Anforderungen an den Datenschutz nicht geringer geworden sind.
Sollte bisher kein DSB benannt worden sein oder der bisherige DSB aus seiner Pflicht entlassen werden, muss trotzdem jemand für den Datenschutz Verantwortlicher bestimmt werden. Dieser kann dann jedoch auch aus dem Vorstand stammen.
Zuletzt muss der „gefeuerte“ DSB bei der Aufsichtsbehörde in Wiesbaden abgemeldet werden, das geht auch auf der entsprechenden Webseite:
https://datenschutz.hessen.de/service/benennung-eines-datenschutzbeauftragten
(Unter 1 - Anlass der Mitteilung - Art der Mitteilung: Löschungsmitteilung)
Hinweis: Die Bestellung eines DSB kann nur in beiderseitigem Einvernehmen rückgängig gemacht werden oder bei Verstößen des DSB.
************************************************************************************************************************************
Neues Datenschutzrecht ab 25.5.2018
Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in den Staaten der Europäischen Union in Kraft. Da die DS-GVO sich weitgehend an das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht anlehnt, sind hierzulande die Abweichungen von der bisherigen Rechtslage zwar zahlenmäßig begrenzt, haben es aber durchaus in sich. Weitere Informationen finden Sie hier. Pressemitteilung des lsbh zum Thema Datenschutz im Verein
Weitere hilfreiche Info´s: Merkblatt/Info´s/Anhaltspunkte/Arbeitspapier zur DS-GVO welche ab dem 25.5.2018 in Kraft tritt.
Informationsbroschüre zum Thema „Europäische Datenschutzgrundverordnung“ für die hessischen Vereine der Hessischen Landesregierung: "Die neue DSGVO - Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?" Zusätzliche Informationen auf der Ehrenamtsseite der Landesregierung.
Informationen der ARAG zum Datenschutz.
Datenschutz: Datenschutzordnung als Ergänzung zur Satzung
Datenschutz: Muster-Satzungs-Klausel
Datenschutz: Mustersatzungen
Datenschutz: Erste Hilfe Datenschutz
Das Thema Datenschutz im Verein gewinnt immer mehr an Bedeutung für eine Vielzahl unserer Vereine.
Wir wollen Ihnen im folgenden einige erste Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen.
Die Verantwortung für den Datenschutz im Verein liegt ausschließlich beim Vorstand!
Ein Datenschutzbeauftragter ist vom Verein zu bestellen, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Diese Zahl ist schnell erreicht und dem Verein droht Bußgeld, wenn eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt und kein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter genannt werden kann.
Der Landessportbund Hessen bietet zu diesem Thema entsprechende Seminare an. Seminarangebote der Bildungsakademie des Landessportbund Hessen (Suchbegriff: "Datenschutz")
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Homepage eine umfassende Informationssammlung für Vereine zusammengestellt
- 29.11.2018 Der Landessportbund veröffentlicht wichtige aktuelle Informationen zum Datenschutz im Verein
- 22.2.2018 Zum Download der Broschüre "Datenschutz-Grundverordnung" (Die Bundesbeaudtragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- Kurzinformation des lsbH zu Datenschutz im Sportverein
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte mit zahlreichen Informationen
- Der Bundesbeauftragte für Datenschutz
Werden die Daten elektronisch erfaßt und verwaltet, sollte es mittleweile selbstverständlich sein, daß die EDV Systeme des Vereins und die der Personen, die eventuell mit den Daten auch arbeiten, mit stets aktueller Virenschutzsoftware (Viren, Spyware, Malware, Robots etc.) geschützt werden.